Ankaufsförderung (Bgld. Landesregierung)
Richtlinie für die Gewährung von Ankaufsprämien für Zuchtschafe und -ziegen aus Landesmitteln (2021 bis 2027)
Die Richtlinie tritt mit 01.01.2021 in Kraft. Anträge können beim Amt der Burgenländischen Landesregierung bis zum 31.12.2027 eingereicht werden.
Die Richtlinie wurde ein zweites Mal dahingehend überarbeitet und es ist nun wieder eine Antragstellung sowohl für biologische als auch konventionelle Betriebe möglich, dies gilt rückwirkend für Zukäufe ab 01.01.2022.
Für die vollständige Beantragung der Ankaufsförderung für männliche und weibliche Zuchtschafe und -ziegen müssen neben den hier downloadbaren Formularen (Antrag inkl. Verpflichtungserklärung sowie De-minimis) auch
- Abstammungsnachweise/Zuchtbescheinigungen im Original inkl. Bestätigung eines Zuchtverbands
- Rechnung/en im Original sowie
- Überweisungsbestätigung/en
► Achtung: Barzahlungen können nicht angenommen werden! - ein aktuelles Biozertifikat (bei Biobetrieben) nach der Verordnung (EU) 2018/848
per Post vom/von der FörderwerberIn an das
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 4, Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadtübermittelt werden. Gefördert werden max. 30 % des Nettoankaufpreises. Bitte beachten Sie die genauen Förderungsvoraussetzungen der Richtline (Punkt 6)!
Die Erklärung mit der Bestätigung der Zuchttiereigenschaften in der Verpflichtungserklärung muss von einem anerkannten Zuchtverband unterschrieben werden. Dies kann vom Schaf- und Ziegenzuchtverband Burgenland oder einem anderen anerkannten Zuchtverband für den/die FörderwerberIn übernommen werden. Bitte übersenden Sie dazu das fertig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular an uns.
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe Downloads) oder der Homepage der Burgenländischen Landesregierung:
www.burgenland.at/themen/agrar/foerderungen/landesfoerderungen/