Information zur Vorgehensweise bei Verdacht auf Schäden durch Großraubwild
Werden tote Nutztiere aufgefunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie durch einen Wolf, Bären oder Luchs verletzt oder getötet wurden, wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
Kontaktaufnahme mit der Bezirksverwaltungsbehörde (auch außerhalb der Amtsstunden)
BH Eisenstadt-Umgebung Tel. 057 600-4164 BH Güssing Tel. 057 600-4691 BH Jennersdorf Tel. 057 600-4700 BH Mattersburg Tel. 057 600-4300 BH Neusiedl am See Tel. 057 600-4299 BH Oberpullendorf Tel. 057 600-4499 BH Oberwart Tel. 057 600-4591 Bitte beachten Sie folgende Punkte:
1) Die Kontaktaufnahme soll sofort nach Auffinden des Nutztieres erfolgen, damit die Beweisaufnahme bestmöglich erfolgen kann.
2) Bei Kontakt wird das weitere Vorgehen abgesprochen (mit Amtstierärztin/Amtstierarzt und/oder Rissbegutachter/in des Landes)
3) Der Rissfund sollte - wenn möglich - sofort mit einer leichten Plastikplane abgedeckt werden, damit eine weitere Nutzung vermieden wird.
4) Hunde vom Kadaver fernhalten!
5) Nach Auffinden des Risses keine weiteren Manipulationen am Fundort des Risses und seiner Umgebung vornehmen.
Den Betroffenen entstehen keine Kosten durch Inanspruchnahme dieser Serviceleistung!